Das Produkt ist zum Verdünnen von Polyurethanprodukten (Farben, Lacke, Klebstoffe, Dichtungsmittel, Harze usw.) auf Arbeitsviskositäten vorgesehen. Es wird auch zum Reinigen von Werkzeugen, Bürsten und schmutzigen Elementen nach dem Lackieren verwendet.
Es wird empfohlen, einen Verträglichkeitstest an einer kleinen Probe durchzuführen und dann das Produkt in kleinen Portionen zuzugeben, während das fertige Produkt eingemischt wird, bis die gewünschte Viskosität erreicht ist.
Lager:
Das Produkt sollte in einem dicht verschlossenen Behälter in trockenen und kühlen Räumen, fern von Feuer, Hitze und Sonnenlicht, gelagert werden.
Eigenschaften:
Handelsname: POLYURETHANE SOLVENT
Komposition:
n-Butylacetat. Inhalt <50%
CAS: 123-86-4
WE: 204-658-1
Xylol (Isomerengemisch). Inhalt> 40%.
CAS: 1330-20-7
WE: 215-535-7
Aceton. Inhalt <25%
CAS: 67-64-1
WE: 200-662-2
Physikalischer Zustand: Flüssigkeit
Farbe: Farblos
Geruch: Charakteristisch
PH-Wert: Nicht anwendbar.
Zustandsänderung
Schmelzpunkt / Schmelzbereich: Unbestimmt.
Siedepunkt / Siedebereich: 56 – 140 ° C.
Flammpunkt:> 25 ° C.
Selbstentzündungstemperatur: 520 ° C.
Explosionsgefahr: Produkt ist nicht explosiv. Die Bildung explosiver Luft / Dampf-Gemische ist jedoch möglich.
Explosionsgrenzen:
– Niedriger: 2,1 Vol%
– Obermaterial: 10,9 Vol%
Dampfdruck: Nicht bestimmt.
Dichte bei 20 ° C: 0,850 – 0,880 g / cm³
Wasserlöslichkeit: Nicht mischbar.
Viskosität:
– Dynamisch: Unbestimmt.
– Kinetik: Nicht bestimmt.
Lösungsmittelgehalt: Organische Lösungsmittel: 100%
Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Angaben vorhanden
Verpackung:
- 0,5 l Flasche; 24 Stk. In einer Kiste; 648 Stk. Auf der Palette
- 1 Liter Flasche; 15 Stk. In einer Kiste; 405 Stück auf einer Palette
- 5 l Kanister; 4 Stück. In einer Kiste; 108 Stk. Auf der Palette
- 10 l Kanister UN; 42 Stück auf einer Palette
- 20 l Kanister UN; 28 Stück auf einer Palette
- 30 l Kanister UN; 10-16 Artikel pro Palette
- 200 l / 170 kg Trommel
- 1000 l / 860 kg IBC
- Tankwagen min. 4.000 kg
Dieses Produkt ist in der Verordnung (EU) 2019/1148 geregelt: Alle verdächtigen Transaktionen und wesentlichen Fälle von Verschwindenlassen und Diebstahl sollten der zuständigen nationalen Kontaktstelle gemeldet werden. Siehe für Polen http://bityl.pl/KkKiu für andere EU-Länder http://bityl.pl/XpWvR
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